24.11.2021
Gemäß der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung setzen wir die 3-G-Regelung um. Wir bitten Sie beim Besuch unserer Praxis einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen.
09.04.2021
Nach Informationen des Bürgerbüros der Sächsischen Staatskanzlei ist ab sofort die Testpflicht für Patienten wieder aufgehoben. Wir danken Ihnen für Ihre umsichtige Mitarbeit zu diesem Thema in den vergangenen Tagen.
06.04.2021
Bezugnehmend auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 1. bis 18.04.2021 bitten wir Sie einen tagesaktuellen Negativtest (24 Stunden) zu Ihrer Behandlung mitzubringen. Alternativ genügt eine dokumentierte Selbstauskunft, die Sie unter folgendem Link herunterladen und ausfüllen können: Selbstauskunft herunterladen
23.03.2020
Wir informieren Sie über Hygienemaßnahmen in unserer Praxis.